Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Sie haben eine der untengenannten Berufsqualifikation aus dem Ausland und möchten in Bayern arbeiten?

Dann müssen wir Ihre Qualifikation überprüfen. Denn die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren der genannten Berufe liegt beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP). Für das Verfahren gibt es verschiedene Voraussetzungen. Der Ablauf des Verfahrens folgt einer bestimmten Struktur. Um weiterführende Informationen zu bekommen, klicken Sie auf den für Sie relevanten Beruf.